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Pfarrvereine gibt es den Landeskirchen schon seit dem 19. Jahrhundert. Sie haben sich als Standesvertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer als eingetragene Vereine außerhalb der kirchlichen Strukturen gebildet. Dagegen ist die Pfarrvertretung eine verhältnismäßig junge Einrichtung. Im Rheinland wurde sie 2009 gegründet, und zwar durch ein Kirchengesetz, also als landeskirchliche Einrichtung. Man könnte, grob gesagt, den Pfarrverein als eine Art Gewerkschaft ansehen und die Pfarrvertretung als Betriebsrat.

 

Diese Aufteilung hat sich als sehr sinnvoll erwiesen. Die Pfarrvertretung ist gewissermaßen viel näher am Tagesgeschäft, während der Pfarrverein seinen Schwerpunkt eher auf das "große Ganze", auf grundsätzliche Fragen und auf die zukünftige Entwicklung des Pfarrberufs legt. Die Pfarrvertretung nimmt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Dienstverhältnissen wahr, beteiligt sich an der Beratung von uns betreffenden Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, berät und begleitet die Kolleginnen und Kollegen bei Dienstgesprächen auf den unterschiedlichen dienstlichen Ebenen. Aber auch der Pfarrverein kann für Beratung in Anspruch genommen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Pfarrvertretung und Pfarrerverein immer wieder kooperieren, aber sie können zu bestimmten Fragen auch unterschiedliche Antworten geben.