Stellungnahme zum Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis von Pfarrerinnen und Pfarrern

Stellungnahme des Evangelischen Pfarrvereins im Rheinland zur Frage des Dienst- bzw. Anstellungsverhältnisses von Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche im Rheinland. 

 

Die religiösen und besonders die kirchlichen Verhältnisse in Deutschland verändern sich in einem noch vor wenigen Jahren nicht erwarteten Ausmaß. Wir verstehen, dass die Evangelischen Kirche im Rheinland daher ihre gesamte Ausrichtung überprüfen muss. Dazu gehört es auch, dass die Personalstruktur und die damit verbundenen Kosten zu evaluieren sind. Ein Aspekt davon sind die Gehaltsstrukturen sowie die Kosten für die Gesundheitsversorgung und die Altersversorgung der Beschäftigten. 

Wir danken dem Vorstand des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland sowie der Pfarrvertretung in der Evangelischen Kirche im Rheinland für ihre Stellungnahmen. Auf Grund der Bedeutung dieser Angelegenheit hält der Vorstand des Evangelischen Pfarrvereins im Rheinland eine theologische Reflexion für nötig, die bislang nicht hinreichend erfolgt ist.

 

1.

 

In dem von der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) am 6. Februar 2025 gefassten Beschluss wird die Neugestaltung des Pfarrdienstes beabsichtigt und als Systemwechsel bezeichnet, wobei „die Rahmenbedingungen des Pfarrdienstes auf ihre Zeitgemäßheit und Attraktivität hin fortzuentwickeln sind“. 

Ohne eine entsprechende Diskussion wird behauptet, dass das Arbeiten in multiprofessionellen Teams und das Zusammenwirken der Ämter und Berufe zeitgemäß und attraktiv seien. Der Zeitgemäßheit wird ein eigener Wert beigemessen, ohne dass dies begründet wird.

 

2.

 

Die Kirchenleitung soll sich „mit Nachdruck gegenüber der EKD und den Gliedkirchen dafür einsetzen“, einen solchen Systemwechsel in möglichst allen Landeskirchen zu erreichen. Derzeit scheint das unrealistisch zu sein. Unterschiedliche Anstellungsverhältnisse werden wahrscheinlich für das Pfarramt Ordinierte veranlassen, in andere Landeskirchen mit – dann besseren Dienstverhältnissen zu wechseln.

 

3.

 

Die Umsetzung soll „unter der Voraussetzung“ erfolgen, „dass sich bei den im weiteren Verlauf zu erfolgenden Prüfungen keine Risiken für die Evangelische Kirche im Rheinland ergeben, die in einem Missverhältnis zu den Chancen stehen.“ 

Mögliche relevante Risiken zulasten der Beschäftigten sind demnach kein Hinderungsgrund für die Umstellung. Es widerspricht allen Ansätzen christlicher Soziallehre, Risiken einseitig den Beschäftigten anzulasten.

 

4. 

 

Gemäß dem Beschluss der Landessynode sollen „sämtliche neu zu begründende[n] Beschäftigungsverhältnisse“ privatrechtlich gestaltet werden. 

Aber die Lehrkräfte, die Kirchenbeamte oder -beamtinnen sind, finden weder im Beschlusstext der Landessynode noch in der Vorlage der Drucksache 28 Erwähnung. Mögliche Konsequenzen im Hinblick auf die Anstellungsverhältnisse von Lehrerinnen und Lehrern bei anderen Schulträgern werden nicht diskutiert.

 

5.

 

Sämtliche neu zu begründenden Beschäftigungsverhältnisse sollen künftig privatrechtlich gestaltet sein. Es ist zu befürchten, dass aus den lebenslangen Dienst- und Treueverhältnissen einfache Arbeitsverhältnisse werden – mit allen Konsequenzen für die innere Einstellung und die Ausübung des Dienstes bis hin in die Ruhestandsphase.

 

6.

 

Gemäß dem landessynodalen Beschluss, ist „der Landessynode 2026 ein konkreter Vorschlag zur Systemumstellung vorzulegen, der auch einen Zeitplan umfassen soll“. 

Angesichts des Gewichts und der Bedeutung eines Systemwechsels ist die Kürze der Beratungszeit, die weniger als ein Jahr beträgt, unangemessen.

 

7.

 

An dem Beratungsprozess sollen Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden der Evangelischen Theologie in der EKiR (Therra), die Vikarsvertretung, Pfarrpersonen im Probedienst und Pfarrpersonen aus der jüngeren Generation, die Pfarrvertretung, der Rheinische Verband der Mitarbeitenden im evangelisch-kirchlichen Verwaltungsdienst und der Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen beteiligt werden. 

Der Evangelische Pfarrverein im Rheinland e. V., der als Berufsverband mit an vorderer Stelle zu hören wäre, wird in dieser Aufzählung nicht genannt. Auch die Gewerkschaften, denen Kirchenbeamten und -beamtinnen angehören, werden nicht erwähnt.

Angesichts der Kürze der Beratungszeit bis zur Vorlage eines konkreten Vorschlags zur Systemumstellung wird die Beteiligung der aufgeführten Gruppierungen ohnehin lediglich eher theoretischer Art sein.

 

8. 

 

Theologische Überlegungen haben in den landeskirchlichen Beratungen bisher wohl keine Rolle gespielt, sie drängen sich aber bei der Frage auf, was Kirche ist. Davon hängt die sachgemäße Gestaltung von Dienst- oder Beschäftigungsverhältnissen bei Pfarrerinnen und Pfarrern maßgeblich ab.  

Die Barmer Theologische Erklärung beschreibt, was unserer Kirche aufgetragen ist. Das Wort, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben, ist uns in schriftlicher Gestalt überliefert. Damit es als Zuspruch Vertrauen und als Anspruch Verantwortung weckt, damit Christus durch Wort und Sakramente gegenwärtig handelt, damit in der Kirche keine Herrschaft über den anderen, sondern der der ganzen Gemeinde aufgetragene Dienst ausgeübt wird, damit sie der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt, vertraut und gehorcht, damit sie die Botschaft von der freien Gnade Gottes ausrichtet an alles Volk, muss sich das Wort ereignen.

 

9.

 

Dem dient die Ordination, die einen lebenslangen Auftrag begründet. Das gegenseitige Treueverhältnis, wie es im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Ausdruck kommt, entspricht dem in besonderer Weise. 

Insofern können öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse bei den zum Predigtamt Ordinierten einerseits und Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten andererseits unterschiedlich betrachtet werden.

 

10. 

 

Für die Verkündigung des Wortes Gottes, die sich nur der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen verpflichtet weiß, braucht es Menschen, die befähigt und bereit sind, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Sie müssen gründlich gebildet, für den Dienst zugerüstet und bereit sein, im Umgang mit der Heiligen Schrift ein Leben lang weiter zu lernen, sich bilden zu lassen, sich im geistlichen Leben zu üben. Durch Lebens- und Glaubenserfahrung sollen sie gefestigt sein. Vom Dienst am Wort sollen sie in der Lage sein, leben zu können. Ihren Dienst sollen sie frei, unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen ausüben können, ohne Weisungen und Aufforderungen durch Dritte ausgesetzt zu sein.  In die Gemeinschaft der Schwestern und Brüder, der Kolleginnen und Kollegen im Sinne des mutuum colloquium et consolatio sororum et fratrum (wechselseitiges Gespräch und Trost der Schwestern und Brüder) sollen sie integriert sein.

 

11. 

 

Die Kirche ist eine Institution, die gewährleisten soll, dass sich das Wort Gottes ereignet, das nicht wieder leer zurückkommt, sondern tut, was ihm gefällt. Der Evangelische Pfarrverein im Rheinland fordert Kirchenleitung, Synoden, Presbyterien, alle in unserer Kirche Engagierten und Kolleginnen und Kollegen im Pfarramt auf, dafür entschlossen und gelassen die Verantwortung zu übernehmen.

 

12. 

 

Der Evangelische Pfarrverein im Rheinland wird seinen Beitrag zur Reform der Kirche leisten, soweit dies in seiner Macht liegt. Er engagiert sich, Menschen für den Dienst am Wort zu gewinnen, er tritt für eine umfassende und gute theologische Ausbildung ein. 

So sehr Prädikantinnen und Prädikanten, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für unsere Kirche wichtig sind und auch in Zukunft Bedeutung haben werden, können sie die Pfarrerinnen und Pfarrer nicht ersetzen. Um ihren Dienst tun zu können, brauchen die Pfarrerinnen und Pfarrer eine sichere Perspektive und bezüglich ihres Pfarrdienstes bei der Erfüllung ihres Verkündigungsauftrages den Schutz ihrer Freiheit und Unabhängigkeit.

 

 

 

Der Vorstand des Evangelischen Pfarrvereins im Rheinland
Bonn, im September 2025