Die Pfarrerinnen und Pfarrer in der Rheinischen Kirche werden zweifach vertreten:
Die Pfarrvertretung
Die Pfarrvertretung besteht auf Grund eines Kirchengesetzes. Sie begleitet und vertritt engagiert und gründlich die Kolleginnen und Kollegen in allen rechtlichen Fragen, sie nimmt Stellung zur Rechtslage, sie berät bei Formulierung von Gesetzen und steht im Kontakt mit Landeskirchenamt, Kirchenkreisen und Synoden.
Der Pfarrverein
Der Pfarrverein ist vor ca. 125 Jahren außerhalb kirchlicher Strukturen als Verein gegründet worden. Er befasst sich mit Grundsatzfragen des Pfarramtes, entwickelt theologische Perspektiven, klärt das Selbstverständnis und stärkt das Selbstbewusstsein der Pfarrerinnen und Pfarrer. Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten (die wir in unserem Buch „Salz der Erde, Licht der Welt" entfaltet haben).