der Schwerbehindertenvertretung der Evangelischen Kirche im Rheinland
Uwe-Jens Bratkus-Fünderich, Christoph König, Werner Korsten
Die Schwerbehindertenvertretung (vergl. Rechtsverordnung §4 Abs. 2 zur Durchführung von §20 Pfarrvertretungsgesetz (https://www.kirchenrechtekir.de/document/53402) der EKiR legt hiermit im Zusammenhang mit der Jahresversammlung 2024 diesen eigenen Bericht vor. Im Berichtszeitraum wird es auf diese Weise gut sein zu erinnern, was auf dem Feld der Schwerbehindertenvertretung geschieht, bzw. nicht geschieht. Die enge Zusammenarbeit der Pfarrvertretung und unserem Pfarrverein mit der Schwerbehindertenvertretung ist beabsichtigt, wünschenswert und in vielen, gemeinsamen (Beratungs-)Fällen geboten. Es wurden öfter Beratungssuchende von Mitgliedern der Pfarrvertretung und des Pfarrvereins auf unsere Arbeit aufmerksam gemacht und an uns „überwiesen“. Wir haben uns ausgetauscht, wo Ratsuchende es wünschten.
Denn: die Wahrnehmung der Interessen der schwerbehinderten Pfarrerinnen und Pfarrer an der rechtlichen Gestaltung ihrer Dienstverhältnisse und an den sie betreffenden Personalangelegenheiten sollte unserer Meinung nach mit dem Wissen um deren Rechte als Schwerbehinderte begleitet werden.
Rückblick / Fakten / Was wir getan haben
Schon seit unserer ersten Berufung im Jahre 2018 stehen wir zur Beratung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung und begleiten rechtliche und organisatorische Entscheidungsprozesse, die im direkten Zusammenhang stehen mit der jeweiligen Schwerbehinderteneigenschaft. Christoph König hat den Süden unserer Landeskirche übernommen, bis nach Bonn-Siegburg, Uwe-Jens Bratkus-Fünderich arbeitet nördlich von Siegburg und westlich des Rheins, Werner Korsten nördlich von Siegburg und östlich des Rheins. Diese interne Aufteilung besagt nicht, dass man damit schon verpflichtet wäre sich an den jeweiligen Zuständigen der Region zu wenden. Es steht jeder und jedem frei, an wen er oder sie sich wenden will, - wir arbeiten im Team.
Gerne haben wir die Gratulation zur Wahl entgegengenommen und uns gefreut über Grüße aus dem Landeskirchenamt und die Einladung von Präses Dr. Thorsten Latzel, der uns auf diese Weise im LKA in Düsseldorf nicht nur gewürdigt hat, sondern auch konkrete Fälle und Fragestellungen mit uns weitergedacht hat.
Unsere künftige Ansprechpartnerin bleibt weiterhin Frau Landeskirchen-rätin Iris Döring, LKA, Dezernat 2.1 Personal.
Auch seit der Wahl trifft sich unser Team regelmäßig in Videokonferenzen zur Besprechung von einzelnen Fällen, zu Beratungen zur praktischen Umsetzung der geltenden Rechtsverordnung und nicht zuletzt zur Vorbereitung der Jahrestagung.
Es ist uns mindestens einmal im Jahr wichtig, dass wir eine gemeinsame Sitzung mit der Pfarrvertretung und dem Personaldezernat durchführen. Zuletzt war das am 2. September 2024 möglich. Wir konnten uns austauschen über die Schnittmengen in der Beratungsarbeit, über erste Erfahrungen mit der neuen Rechtsverordnung und der Frage nachgehen, wie die Arbeit der SBV-EKiR auf allen Ebenen der Landeskirche bekannter werden kann.
Dabei haben wir auch zur Sprache gebracht, dass bei der ordentlichen Wahl zur SBVEKiR keine Frau kandidiert hat und wir generell die Möglichkeit einer Nachwahl/Nachberufung prüfen wer-den. – Es wäre wünschenswert wieder eine Frau im Team zu haben.
Darüber hinaus beschäftigt uns unsere vorgesehene Beteiligung in Bewerbungsverfahren, wenn man bedenkt, dass die Pfarrstellbe-setzungsverfahren regional sehr unterschiedlich ausfallen können und Gemeindestellen andere Verfahren praktizieren als die Entscheider für Funktionspfarrstellen.
Erreichbarkeit und Zahlen
Inzwischen wird das Funktionspostfach sbv.pfarrpersonen@ekir.de gut genutzt. Wir hoffen darauf, dass der Kontakt zu uns eines Tages barrierefrei wird. – Video-Konferenzen sind jederzeit möglich. Unsere aktuellen Mobil-Telefon-nummern sind inzwischen bekannt und stehen auch in der Signatur unter diesem Bericht.
Unsere Liste der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen ist inzwischen auf fast 100 Personen angestiegen. Diese Liste erlaubt, schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen direkt anzuschreiben und zu informieren. - Es ist uns aber bewusst, dass die „Dunkelziffer“ recht hoch ist. Viele unserer Beratungskontakte stehen nicht auf der Liste.
Unsere Kooperation mit BAD-Vertreterinnen, Frau Schlösser und Frau Ernst, (BEM-Verfahren) für Gesundheitsfürsorge und Sicherheitstechnik GmbH ist in den letzten Monaten intensiver geworden, da die Anzahl der BEM-Verfahren gestiegen ist. Die Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung bekommt bei schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen mehr Bedeutung. Dabei bewährt sich auf der einen Seite die arbeitsrechtliche Kompetenz der BAD-Mitarbeiterinnen und andererseits unsere Kenntnisse von innerkirchlichen Strukturen. – Die Zusammenarbeit führt zu guten Lösungen.
Erfahrungen aus der Beratungstätigkeit
Ca. 70 Beratungen wurden in 2023–2024 gewünscht, Telefonate, E-Mail – Schreiben, auch Zoom Konferenzen, Besuche, gemeinsame Dienstgespräche mit Superintendenten, je nach Fall und nach Grad und Art der Behinderungen und Konfliktlagen. Manche Beratung dauert an. Es gibt Erfahrungen, die wir hier weitergeben wollen:
Nach Langzeiterkrankung sollte das schriftliche Angebot zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) genutzt werden. – Die Ergebnisse eines solchen Verfahrens werden allerdings nicht immer im Dienst durchgehalten; eine jeweilige Aktualisierung der Dienstan-weisungen/Dienstvereinbarungen wäre hier für alle Beteiligten sicher und hilfreich.
Erfahrungsgemäß ist jeder „Fall“ ein Einzelfall. Es fehlt aber oftmals an klaren Zuständigkeiten. Auf den verschiedenen Ebenen kirchlichen Handelns ruft die Einschätzung und der unklare Umgang mit Schwerbehinderung im Dienst immer wieder Konflikte hervor.
Es fehlt an Strukturen im Bereich der schwerbehinderten Pfarrpersonen in der EKiR im Vergleich zur pfälzischen Nachbarlandeskirche. Es ist oft nicht klar, wer für die Unterstützung und die Hilfsmittel Verantwortung trägt. (Gemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche). Dabei sollte unterschieden werden zu welchem Rechtskreis eine schwerbehinderte Pfarrperson gehört. Der beamtete Gemeindepfarrer auf Lebenszeit, die Schulpfarrerin, der mbA-Pfarrer, angestellte Pfarrpersonen (gerade wegen ihrer Behinderung sind einige Pfarrpersonen nicht verbeamtet) oder Teilzeitpfarrstellen u. ä. Pfarrpersonen und die Presbyterien sollten eine Liste von Hilfestellungen für den Dienstbereich (ähnlich wie beim Staat) in die Hand bekommen, um Antragswege bei Beschaffungen von Hilfsmitteln und Ausgleichsmitteln zu erfahren, bis hin zur Berechnung der Versorgung. Dazu gehört auch das Aufzeigen der Grenze zur Dienstunfähigkeit mit den daraus entstehenden Folgen.
Ähnlich wie die Beantragung von Supervision heute für jeden Pfarrer und jede Pfarrerin per Formblatt möglich ist, sollte für schwerbehinderte Pfarrpersonen ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin im LKA zur Beantragung und Durchführung von Angelegenheiten, die den Dienst eines Schwerbehinderten betreffen, eingerichtet werden.
Der Austausch der LKA- Abteilung 2 mit der Schwerbehinderten-vertretung sollte weiterhin regelmäßig stattfinden, um aus Einzelfällen Strukturen zu entwickeln, die andern Schwerbehinderten hilfreich sind.
Die gemeinsamen Konferenzen mit der Pfarrvertretung und Pfarrverein sollten regelmäßig stattfinden, damit die Einschätzung der Pfarrvertretung und des Pfarrvereins zum Umgang mit Personal in der EKiR immer auch den Umgang mit den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in Zukunft im Blick hat gerade unter Berücksichtigung der neuen Rechtsverordnung.
Ausgehend von steigenden Beratungszahlen und steigender „Dunkelziffer“ von Pfarrerinnen und Pfarrern mit Schwerbehinderteneigenschaften wird gleichzeitig deutlich, dass die Schwelle, sich als „schwerbehindert“ zu outen, immer höher wird, je mehr es sich herumspricht, dass Kolleginnen und Kollegen die Ruhestandsversetzung „droht“, anstatt gemeinsam nach „leidensgerechten Arbeitsplatzbedingungen“ zu suchen (Inklu-sionsgespräche).
So bleibt es mühsame Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung konfliktgeladene Einzelfälle zu bearbeiten, geduldig nach individuellen Lösungen zu suchen.
Wir sind nach wie vor dankbar für den Theologischen Impuls (106) unseres Präses Dr. Thorsten Latzel am 30. Oktober 2021 zum Thema, dem wir uns anschließen und den wir - wegen zahlreicher Nachfragen – am Ende dieses Berichtes kopieren. Wir sind nämlich davon überzeugt, dass dieser Impuls gerade auch für schwerbehinderte Pfarrerinnen und Pfarrer in unserer Landeskirche gelten sollte, wenn er denn auch unter uns umgesetzt werden soll. – Nur wenn wir die dienstlichen Personalangelegenheiten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam lösen, bleiben wir glaub-würdig bis 2030 und darüber hinaus.