Die Restitution des Gemeinde-Prinzips als Profilraum der Zukunft

1   Perspektivwechsel

 

Seit über einem Jahrzehnt bemüht sich ein relativ überschaubarer Kreis innerhalb der EKD darum, die Kontroverse um das reformatorische Gemeindeprinzip wach zu halten.  Hat dies aber nach all den wegweisenden synodalen Entscheidungen und den inzwischen längst eingeleiteten Strukturveränderungen vieler Gliedkirchen überhaupt noch einen Nutzen? Lohnt sich die zähe Debatte, in der offenbar alle Argumente ausgetauscht und die Weichenstellungen unwiderruflich erfolgt sind?

Die Maßnahmen aus dem Reformpapier „Kirche der Freiheit – Perspektiven für die Kirche im 21. Jh.“(1) von 2006, vor allem die Schaffung von Großeinheiten, sind an vielen Orten umgesetzt und so leuchtet einer jüngeren Generation die Brisanz der Fragestellung verständlicherweise kaum mehr ein. Eher wittern sie pure Fortschrittsverweigerung, sturen Konfessionalismus oder stereotypisches Kirchturmdenken.

 

In der schlichten Außenwahrnehmung geht es ja vordergründig  auch erst einmal um die rechtliche Stellung der Ortsgemeinden, die Wahrung der presbyterial-synodalen Ordnung, die Kompetenzen der kirchlichen Verwaltungsbehörden sowie die Bedeutung der Parochie und des örtlichen Pfarramtes.  All das muss auf den ersten Blick in der Tat als verkrustet, realitätsfern und lange überholt wirken.

 

Dass sich aber dahinter in Wahrheit eine viel tiefere, nämlich soziologische und sozialpsychologische Problemstellung verbirgt, gerät so leider - ob gewollt oder nicht gewollt - völlig aus dem Blickfeld. Dabei könnte die kritische und vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit dem empirischen Forschungsstand dem ganzen Thema vielleicht eine völlig unerwartete und überraschend andere Wendung verleihen.

 

Womöglich könnte sich dabei herausstellen, dass die etablierten Zentralisierungs- und Fusionsstrategien der vergangenen 15 Jahre im Ergebnis rückwärtsgewandter und verfehlter waren als es auf den ersten Blick schien.

 

2   Erforschung der sozialen Ungleichheit

 

Bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts beruhte die herkömmliche Sozialstrukturanalyse letztlich auf der Prämisse der marxistischen Klassentheorie oder funktionalistischer Schichtungsmodelle. Man hielt es für ausgemacht, dass vor allem Einkommen, Qualifikation und Herkunft etc. prägend für die Herausbildung von Lebensweisen, Einstellungen und Gruppen etc. seien.

 

Alle maßgeblichen Ungleichheiten von Kulturmustern und Leitvorstellungen wurden so letztlich auf ökonomische Ursachen reduziert. Als Folge des Kapitalismus galt somit gesellschaftliche Ungleichheit eher als Defizit und sollte zunehmend in Richtung einer immer gerechteren „Angleichung“ der Kultur- und Lebensverhältnisse überwunden werden. Dieses „Gleichheitsparadigma“ ist bis heute in politisch-ideologischen Diskursen wirkmächtig.

 

Aber schon Mitte der 70er Jahre mehrten sich durch neue Methoden und differenziertere Befragungsverfahren ernste Zweifel an der Monokausalität monetärer Erklärungsmodelle. So begann man zunehmend statt auf die „vertikalen“ Unterschiede von Großgruppen eher auf „horizontale“ Ungleichheiten, Stile, Prägungen, Regionen, Traditionen, Orte und Kohorten zu achten. Die Untersuchung der sozialen Ungleichheit wurde zugleich stärker entideologisiert.

 

Gewachsener Wohlstand, soziale Absicherung, größere Freizeit, kleinere Familien, veränderte Traditionsbindungen, beschleunigte Mobilität und Kommunikation führten schließlich in den 80er Jahren zur Herausbildung einer postmodernen Sozialforschung, die Ungleichheit nicht mehr als defizitären Begriff qualifizierte, sondern im Gegenteil als selbstverständliche Bedingung einer zunehmend pluralisierten Lebenswirklichkeit wahrnahm.

 

Der Begriff „Ungleichheit“ erhielt so im Rahmen der Sozialforschung eine positivere Konnotation, da gerade hier auch Identifikationsräume, Szenen, Profile, Milieus etc. abbildbar waren, die in einem zunehmend unübersichtlicher werdenden Angebotsraum  das wachsende Bedürfnis nach  Orientierung und Zugehörigkeit ermöglichten.

 

In postmodernen „Risiko- und Erlebnisgesellschaften“ (2) ist der Wahldruck, der infolge der  gestiegenen Optionalität auf jedem Einzelnen lastet, so gewaltig, dass Zuordnung, Schematisierung und Identifikation, aber dadurch auch Distinktion und Unterscheidung eine psychologisch immer bedeutendere Rolle zukommt, weil damit Entlastung, Verortung und somit Stabilität und Sicherheit verbunden ist.

 

Daher war auch in der Entwicklung des Sozialraums im Laufe der 90er Jahre nicht eine Tendenz zu immer einheitlicheren Großgebilden oder egalitären Verbänden, sondern sehr viel eher zu kleinteiligen Szenen, Stilen, Gruppierungen, Vereinen oder Gemeinschaften mit klar umrissenen Prädikaten, Eigenheiten, lokalen oder regionalen Verankerungen  zu beobachten.

Die Lebensphilosophie, der Ich-Welt-Bezug oder auch die spezifischen Präferenzen, jeweilige Traditionen und Gegebenheiten charakterisieren die Gemeinschaften in der Regel so prägnant, um Identifikation und Orientierung in der „neuen Unübersichtlichkeit“ zurückgewinnen zu können.

 

Die postmoderne Sozialforschung gelangte also auf diesem Wege zu einer Umwertung und Neudefinition von sozialer Ungleichheit. „Gleichheit“ im Sinne von einheitlich strukturierten und egalitär verbundenen Großgebilden, im Sinne von kollektiven und möglichst zentralen Zusammenschlüssen konnte kein Idealzustand in pluralen und ausdifferenzierten Gesellschaften mehr sein.

 

Diese Erkenntnisse hatten folglich dann auch Auswirkungen im ökonomischen Bereich: Eine Abkehr von Großraumbüros hin zu mehr Kleinteiligkeit und Teambildungen, Rückentflechtung von Großkonzernen. Auch in der Werbewirtschaft oder im Kulturbetrieb war eine viel zielgerichtetere und milieuspezifischere Herangehensweise zu beobachten.

 

Damit ging einher, dass weite politische Kreise sich von der Fantasie verabschiedeten, dass Diversität von Sozialmilieus und die Separierung von Schichten durch die ökonomische Herstellung absolut „gleicher“ Verhältnisse und Voraussetzungen zu beenden sei.

 

Auch bei ökonomisch völlig vergleichbaren Grundbedingungen bleibt es bei Segregation. Im Gegenteil ist durch Angleichung eher noch ein höheres Bedürfnis nach Individualisierung zu beobachten, das sich vor angeordneten Vereinnahmungen plakativ sträubt.

 

3   Adaption im kirchlichen Raum

 

Im Rahmen meiner Dissertation habe ich dann seit Anfang der 90er Jahre versucht, die Forschungsergebnisse der postmodernen Sozialtheorie in den Raum der praktischen Theologie zu transferieren. (3) Bei Vorträgen und Referaten vor kirchlichen Gremien und Gemeinden  fiel mir aber schon sehr bald  eine eigenartige Paradoxie ins Auge:

 

Einerseits wurden die neuen Einsichten, vor allem die Ergebnisse der postmodernen Sozialforschung mit größtem Interesse und hoher Zustimmung angenommen. Viele Befunde der empirischen Befragungen und der statistischen Auswertungen deckten sich einfach mit Beobachtungen und Ahnungen, die schon länger im kirchlichen Raum präsent waren. So war auch klar, dass die einheitlichen praktisch-theologischen Konzepte der Vergangenheit, die im Grunde dem  alten „Gleichheitsparadigma“ der Frankfurter Schule folgten, so nicht fortgeführt werden konnten und es einer wesentlich differenzierteren und milieuspezifischen Herangehensweise bedurfte.

 

Andererseits zeigte sich in den oft anschließenden Diskussionen ein ausgeprägtes Beharrungsvermögen, ein Fremdheitsgefühl den Auswirkungen und Konsequenzen der neuen Modelle gegenüber. Ganz offensichtlich wurde also die unübersehbare Ungleichheit von Milieus, Szenen, Regionen, Gemeinden und Verbänden auch im Raum der Kirche nicht bestritten, aber ideologisch doch eine stärkere Vereinheitlichung, Kollektivität, Solidarität, Gesamtstruktur gewünscht und gefordert, die dem Idealbild einer „Einigkeit im Geist“ nach Epheser 4 nicht nur innerlich, sondern auch institutionell zu entsprechen hatte.

 

Milieutheorien, die unterschiedliche und plural abgrenzbare Sozialräume auch im Raum der Kirche voraussetzen, wurden aus diesem Impuls oft skeptisch in Frage gestellt oder sogar bestritten. Das heißt: Trotz anderer soziologischer Einsichten und Analysen von eklatanter Ungleichheit auch im Raum der Kirche hielten (und halten!) große Teile der Funktions- und Entscheidungsträger im Grunde am äußerst konservativen „Gleich-heitsparadigma“ fest.

 

Das bedeutete in Bezug auf die kirchenpolitische Realität: Unterschiedliche Prägungen, Traditionen, Stilbildungen, Verfasstheiten von Gemeinden oder kirchlichen Gruppen bestehen weiter, sind aber grundsätzlich eher im Sinne einer umspannenden Gemeinschaftsidentität von Synoden oder gar Landeskirchen zu überwinden.

 

Trotz veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse und der anderslautenden soziologischen Erwägungen wurde also das Augenmerk nicht auf die unbedingte Stützung, Bewahrung und Förderung von eigenständigen Verbänden, gewachsenen Strukturen und selbstständigen Kirchengemeinden gelegt, sondern im Gegenteil eher auf  Fusionen und Zentralstrukturen hingewirkt. Großeinheiten mit überregionalen Identifikationsorten („Leuchtfeuer“) wurden präferiert. Darin sollten sich alle Milieus sozusagen „übergreifend“ wiederfinden.

 

Die Schaffung einer verbindenden und in Zukunft verbindlicheren „corporate identity“ von Ev. Kirche im Allgemeinen galt als vornehmstes Ziel kirchenleitenden Handelns, um einer Zersplitterung und Vereinzelung mit der Hoffnung auf größere Wahrnehmbarkeit entgegenzuwirken.

 

4   Gravierende Strukturreformen des 21.Jh

 

Im neuen Jahrtausend wurde schließlich mit der Durchsetzung dieses - unter soziologischen Gesichtspunkten - im Grunde anachronistischen Ansatzes der Zentralisierung und der Fusion ehemalig selbstständiger Einheiten auch in den protestantischen Kirchen begonnen.

 

Motiviert vom „Rat“ der EKD und beflügelt vom scheinbar progressiven Konzept einer neuen „Kirche der Freiheit“ begannen Synoden und kirchenleitende Gremien in vielen Landeskirchen damit, Strukturdebatten zu führen, Reformprozesse einzuleiten, Rahmenkonzepte zu entwickeln und Kirchenordnungen zu verändern.

Hinter all dem stand das Bestreben Großeinheiten zu schaffen, Kleinteiligkeit aufzulösen, um so die Steuerbarkeit und Effektivität kirchlichen Handelns in der Öffentlichkeit zu optimieren. Nicht selten wurden sogar zu diesem Zweck Unternehmensberatungen in den Kirchenleitungen mithinzugezogen.

 

Denn natürlich spielten im Hintergrund immer auch ökonomische und finanzielle Erwägungen eine entscheidende Rolle. Durch Verwaltungszusammenschlüsse, Einführung neuer Buchhaltungssysteme und der Abkehr von der Kameralistik, durch Kirchenkreisverbindungen oder flächendeckende Gemeindefusionen erhoffte man sich Synergieeffekte und massive Einsparungen, die man dann an anderer Stelle für aufwendige kirchliche Gemeinschaftsprojekte nutzen würde.

Selbstverständlich war mit erheblichem institutionellem Widerstand der Gebietskörperschaften zu rechnen, die sich vor allem gegen Hierarchisierung und Bürokratisierung zur Wehr setzten.

 

Dabei bot nun wiederum das „Gleichheitsparadigma“ den eigentlichen moralischen Argumentationsboden für manch Einschnitte und Verluste, vor allem die Erzählung, dass die Existenz der Kirche in Zukunft ohnehin nur „gemeinsam“ in umfassenden Zusammenschlüssen denkbar sei.

 

Nur in großen Einheiten mit allgemeingültigen Maßstäben seien christliche Institutionen und Kirchen in Säkulargesellschaften überlebensfähig.

 

(In diesem Zusammenhang erhielt übrigens der Begriff „Solidarität“ eine eher moralische Wendung: Wenn es um synodale Einwilligung zu Maßnahmen oder Reformprozessen ging, wurde Solidarität oft nicht mehr nur „erbeten“ oder „erhofft“, sondern eher „erwartet“ oder sogar „eingefordert“.)

 

Der ständige Rückbau von Gemeindepfarrstellen und der Mangel an zukünftigen Theologen schien zunächst der Richtigkeit des Konzeptes eines massiven Rückzuges aus der Fläche und dem Ausbau von Zentralstrukturen rechtzugeben. Offensichtlich gab es gar keinen anderen Weg zur Konsolidierung. So wurden besonders in den Ostkirchen im ersten Jahrzehnt des 21. Jh. immer mehr ehemals selbstständige und jeweils pastoral versorgte Kirchengemeinden in Großpfarreien umgewandelt oder in Teampfarrämtern vereinigt.

 

Die pastorale „Grundversorgung“ sollte zunehmend zentral organisiert werden. Auf diese Weise wurden einzelne Theologen für 15 und mehr Dorfgemeinden gleichzeitig zuständig. Die Aufgabe von Eigenständigkeitsrechten in den Gemeinden und der damit verbundene Wegfall von lokalen Gremien führte in der Folge zu einer Reduzierung von Ehrenamtlichkeit und auch interessanterweise zu einem Rückgang des faktischen Spendenaufkommens.

 

Dafür wurden z. T. unter hohem finanziellen Einsatz kirchliche Zentren in größeren Orten oder Städten geschaffen mit dem Ziel und der Vorstellung, dass die Gemeindeglieder aus den umliegenden Dörfern und Landstrichen in Zukunft hier ihre Angebote und Identitätsräume finden könnten.

 

5   Die Folgen für Kirchenbindung und Gemeindeaufbau

 

Schon bald zeichnete sich immer deutlicher ab, dass die hohen Erwartungen, die seinerzeit mit dem Reformkonzept „Kirche der Freiheit“ verbunden waren, in keiner Weise erfüllt werden konnten. Die Vorstellung „gegen den Trend zu wachsen“ oder die „Taufquote“ zu erhöhen, enormen Mitgliederzuwachs aufgrund neuer und experimenteller Gottesdienstformen oder Gemeindeformate zu erreichen etc. etc., all das hat sich mittlerweile als folgenschwere Fehleinschätzung herausgestellt.

Die Mitgliederverluste im Bereich der EKD durch Austritte und die demographische Entwicklung sind auf ein nie gekanntes Rekordniveau angestiegen. Der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen war hingegen bei weitem nicht so maßgeblich wie kirchenamtlich prognostiziert. Die verfügbaren Mittel kamen jedoch im Wesentlichen einer inzwischen sehr breit angelegten kirchlichen Infrastruktur mehr zu Gute als der Stützung der Ortsgemeinden.

 

Erst durch die jüngsten Mitgliedschaftsbefragungen und die Auswertung der neueren empirischen Studien zur Kirchenbindung wurde unübersehbar der Zweifel an der etablierten Reformstrategie lauter.

 

Die vom Rat der EKD 2015 vorgelegte Erhebung zur Kirchenmitgliedschaft „Engagement und Indifferenz“ (4) erbrachte im Ergebnis für manche Kirchenleitungen erstaunliche und unerwartete (leider auch unangenehme!) Befunde, die letztlich wiederum die herausragende soziologische Bedeutung des örtlichen Pfarramtes sowie des Gemeindeprinzips belegten.

Die Wahrnehmbarkeit des zuständigen Pfarrers sowie die Aktivitäten der örtlichen Kirchengemeinde sind der mit Abstand stärkste Faktor der Mitgliedschaftsbindung. Kennt man den örtlichen Pfarrer nicht oder hat keine Gemeinde vor Augen, dann steigt die statistische Austrittswilligkeit eklatant an:

 

 „Mehr als drei Viertel der evangelischen Kirchenmitglieder kennen eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer mindestens namentlich oder vom Sehen. Ein solcher persönlicher Eindruck - das zeigt der Vergleich mit denen, die keinen Pfarrer kennen - steht in engem Zusammenhang mit der Kirchenbindung. Insofern kann durchaus von einer pastoralen Schlüsselrolle für die Wahrnehmung der Kirche im Ganzen gesprochen werden.“ (Engagement und Indifferenz, a.a.O. S. 13)

 

Daneben kommt die Auswertung der empirischen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass übergeordnete Institutionen und Gremien der Ev. Kirche, Synoden, Kirchenparlamente, Kirchenleitungen oder auch Bischöfe, selbst die Arbeit von Werken und Verbänden nur in äußerst geringem Maße von den Mitgliedern wahrgenommen werden und zur Kirchenbindung beitragen.

 

Diese soziologisch erwartbaren, aber auch ernüchternden Befunde sollten doch für eine wesentlich stärkere Wertschätzung des örtlichen Pfarramtes, der Wahrnehmbarkeit der christlichen Gemeinden in den Dörfern und Stadtteilen sprechen. Selbst die FAZ legte in einem Leitartikel nahe, dass sich aus der Studie nur eine Konsequenz ableiten lasse: Die Kirche müsse wieder möglichst viel Personal an den Wohnorten der Menschen beschäftigen, um Identitätsräume und nachvollziehbare Kommunikation und Verbundenheit zu ermöglichen.

 

Tatsächlich war aber die strategische Ausrichtung vieler Landeskirchen durch die eingeleiteten Reformprozesse in eine gänzlich andere Richtung verlaufen: Örtliche Pfarrämter und Stadtteilgemeinden wurden und werden weiterhin eher zu Fusionen oder zumindest zu pfarramtlichen Verbindungen bewegt. Durch den Theologenmangel werden mehr und mehr Pfarrstellen in der Fläche eher abgebaut als Personal hinzugefügt. Funktionspfarrämter werden nicht zugunsten der notwendigen Versorgung der Ortsgemeinden reduziert, sondern erweitert.

 

Darüber hinaus sind Rechte und Kompetenzen der Kirchengemeinden in den letzten Jahren konsequent zu Gunsten von Kirchenkreisebenen, Verwaltungseinheiten oder regionalen Verbünden immer mehr eingeschränkt worden.

Die Ortsgemeinden, die z.T. seit vielen Jahrhunderten ihre Selbstständigkeit und je spezifische Identität und auch Finanzhoheit (!) bewahrt hatten, wehren sich im Hintergrund mitunter erheblich gegen diesen Versuch der Einflussnahme von anderen Ebenen der Kirche. Auch hier geht es nicht selten auch um die Kirchensteuerhoheit, das Pfarrwahl- und Haushaltsrecht.

 

Aus diesem Grunde haben sich in vielen Gliedkirchen der EKD inzwischen Kirchenbünde gebildet, die zum Ziel haben, die Rechte der Gemeinden, das Subsidiaritätsprinzip, die presbyterial-synodale Ordnung etc. zu wahren. Besonders reformiert geprägte Gemeinden innerhalb größerer Landeskirchen haben oft keinerlei Verständnis für den Versuch über Synodalbeschlüsse oder Verwaltungsakte auf die inneren Angelegenheiten von Kirchengemeinden Einfluss zu nehmen.

Auch juristisch ergeben sich dadurch mitunter inzwischen eine Reihe von Fragen: Werden die Körperschaftsrechte gewahrt, wenn eine Zentralverwaltung oder ein Kreissynodalvor-stand immer häufiger Vorentscheidungen trifft oder mit maßgeblichen Regelungen Kompetenzen begrenzt? Wer schränkt mit welchem Recht Leitungsgremien von Gebietskörperschaften ein?  Wo sind die Grenzen synodaler Steuerung? Sind die Neuregelungen der Verwaltungsstrukturreformen mit den weiterhin rechtskräftigen Kirchenordnungen der Landeskirchen kompatibel?

 

6   Was müsste geschehen?

 

Sicher ist, dass die Evangelische Kirche in ihrer augenblicklich noch vorfindbaren institutionellen Verfassung so nicht weiterbestehen wird. Alle Daten und Erhebungen sprechen dafür, dass schon im nächsten Jahrzehnt mit einem großen Mitgliederverlust und etwas nachfolgend auch mit einem Rückgang der Finanzkraft zu rechnen ist.

 

Durch den in den vergangenen 15 Jahren erfolgten Strukturprozess innerhalb vieler Landeskirchen ist aber nun ein logischer Randeffekt entstanden: Durch die Zentralisierungstendenzen und Fusionsprozesse wurden die meisten Verwaltungseinheiten eher größer als kleiner. Diese bündeln inzwischen an zentralen Orten so viel Kraft und Einfluss, dass eine schnelle Rückkehr in die Fläche so gar nicht mehr möglich erscheint.

 

Die Gefahr liegt also nahe, dass eine Behördenkirche ihre Existenzberechtigung letztlich um ihrer selbst willen behaupten wird und versucht, möglichst viele finanzielle Ressourcen an sich zu binden. Wenn gleichzeitig der Prozess der Unterversorgung und damit des Pfarrstellenabbaus in der Fläche in gleichem Maße voranschreitet, könnte eine Situation entstehen, in der diese „Kirchen-Behörde“ in der Zivilgesellschaft die Rolle, „die Kirche“ insgesamt zu sein, für sich in Anspruch nimmt. Kirche wäre dann eine Art übergreifende Gesamt-Institution ähnlich wie im katholischen Bereich und das reformatorische Gemeindeprinzip damit beendet.

 

Religiöse Praxis könnte dann zentral formuliert und verbreitet werden und damit wären alle gemeindlichen Ambitionen nicht mehr primär, sondern sekundär. Das Personal wäre nicht nur zentral verfügbar, sondern dann auch austauschbar und beliebig delegierbar.

 

Hier käme das „Gleichheitsparadigma“ zu seinem Höhepunkt und gleichzeitig zu seinem Abschluss! Denn es würde sich schnell herausstellen, dass es eine Verkündigung, Vermittlung und Bewahrung des Evangeliums nach protestantischem Gemeindeverständnis eben nicht in dieser abstrakten und vereinheitlichten Weise geben kann.

 

Religiöse Vermittlung, Predigt kann danach nur in Beziehung geschehen, vor Ort, individuell. Gemeinden bewahren eben diese kulturellen und lokalen Verschiedenheiten, die je unterschiedlichen traditionellen Gewohnheiten und Sichtweisen folgen. Auch unterschiedliche Sozialmilieus, Prägungen, Stile, Szenen und Eigenheiten, die zur Identifikation und Verortung dienen, können Gemeinden profilierter, unmittelbarer und eindeutiger verbinden als Großinstitutionen oder Landeskirchenämter.

 

Daher scheint mir aus soziologischen Gründen für die weitere Zukunft unserer Kirche nur ein Weg wirklich gangbar zu sein: Die Restitution des reformatorischen Gemeindeprinzips!

 

Damit muss unbedingt verbunden sein die Wahrung der Subsidiarität: Alle geistlichen, personellen, finanziellen und liturgischen Entscheidungen, die nicht einer ausgelagerten Kompetenz bedürfen, werden konsequent vor Ort getroffen. Diese Grundfeste muss als Wesensmerkmal evangelischen Kirchenverständnisses bewahrt bleiben.

 

Nur wenn die rechtliche Stabilität und Autonomie der Kirchengemeinden faktisch nicht mehr gefährdet oder in Frage gestellt wird, können auch neue und kreative Lösungsansätze für die pastorale Versorgung angemessen und mit frischer Motivation vor Ort verhandelt werden. Ein bedeutender Faktor beim Rückgang von Ehrenamtlichkeit ist nachweislich der Entzug von Gestaltungsautonomie und konkreter Einflussnahme.

 

Wenn Menschen für ihr jeweiliges Umfeld und für ihren Bereich Eigenverantwortung übernehmen können, dann entstehen mitunter äußerst kreative Herangehensweisen, die nicht selten mit enormer Leidenschaft vorangetrieben werden. Gemeinden als Identifikationsräume des Glaubens beinhalten enorme Möglichkeiten der Beheimatung, des ehrenamtlichen Engagements und der Eigeninitiative.

 

Noch im 19. Jh. war es z.B. vollkommen normal und gebräuchlich, dass der Vorstand einer Kirchengemeinde nach Erfahrung und Erprobung und theologischer Fortbildung einen geeigneten Akademiker aus den eignen Reihen zum Pfarrer vorschlagen und berufen konnte.

 

Auch dies scheint mir für die Zukunft bedenkenswert: Theologische Fortbildung im Fortgang eines anderen akademischen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation durch gemeindliche Stipendien(!) zu fördern, um Menschen für den Gemeindedienst auszurüsten.

 

Hier bestünde dann die Möglichkeit, sehr spezifische und den jeweiligen örtlichen Zusammenhängen angepasste Lösungen zu finden, die nicht unbedingt dem beamteten Pfarrbild der Gegenwart entsprechen müssen. Die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung solch konkreter Vorhaben und das Spendenaufkommen für ortsgemeindliche Zwecke ist in der Regel sehr hoch, wenn eine gute Identifikation mit der Gemeinde vorhanden ist.

 

Auch die Verantwortung für die Verwaltung von Personal, Liegenschaften und Finanzen einer Kirchengemeinde muss stärker an das Leitungsorgan gebunden werden. Schließlich sind Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse seit jeher durch die Verfassungen und Kirchenordnungen gesetzlich geregelt.

 

Auch eine synodal beschlossene Gesamtverwaltung kann dieses Grundkonstitutivum nicht aufheben. Schon gar nicht sollte ein örtlicher Träger zu einer Verwaltungsform verpflichtet werden können, die in Bezug auf die jeweilige Leistungsfähigkeit des Gemeinde-Haushalts als überbordend und unverhältnismäßig erscheint oder sich als nicht funktionsfähig erweist.

Eine Dezentralisierung der Verwaltungsaufgaben wäre in diesem Sinne angezeigt, da oft notwendige Einblicke und Kompetenzen nur vor Ort vorhanden sind und Vorgänge in der Regel so auch kostengünstiger und auf kurzem Wege erledigt werden können.

 

Natürlich ist es nach wie vor nötig und sinnvoll, bestimmte verwaltungstechnische Bereiche zentral zu organisieren. Jedoch zeigt die Erfahrung der letzten Jahre deutlich, dass Großverwaltungen nicht unbedingt effektiver, kompetenter und kostengünstiger gearbeitet haben als die ehemals kleinteiligen örtlichen Verwaltungsämter.

 

In Zukunft wäre also eine Mischform angesagt, die die anstehenden Verwaltungsaufgaben vor allem in einem Gemeindeamt vor Ort und im Weiteren in einem zentralen Verwaltungsamt des Kirchenkreises bearbeitet.

 

In jedem Fall sollte aber für die Zukunft vermieden werden, dass ein gemeinsames Verwaltungsamt in die nicht angemessene Rolle einer Leitungsfunktion gerät. Verwaltungen haben im Sinne der Evangelischen Kirchenordnungen aus guten Gründen nach wie vor ausschließlich „dienenden“ Charakter.

 

7   Ausblick

 

Das Gemeindeprinzip, das als eines der Grundfesten der reformatorischen Kirchen zu gelten hat, sollte nicht allein aus Traditionsgründen, sondern vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmbarkeit von Kirche in einer zunehmend säkularen Gesellschaft aufrecht- erhalten werden. Nur durch die konkrete, vernehmbare Präsenz im Alltag vor Ort gelingt die Glaubwürdigkeit, die Überzeugungskraft, das Vertrauen, das den Großinstitutionen in postmodernen Gesellschaften leider nicht mehr entgegengebracht werden kann.

 

Vielleicht ist es angebracht, sich wieder vom Bild eines imposanten Kreuzfahrtschiffes mit vielen Kabinen unter einer Steuerbrücke zu lösen und ein wenig bescheidener auf die sturmerprobten Kutter zurückzukehren, die bei Bedarf gerne eine Fanggemeinschaft bilden.

 

Anmerkungen

 

1. Kirche der Freiheit – Perspektiven für die Kirche im 21. Jh. Hannover 2006                                                                                                                                                                                                                                

2. Beck, U., Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt 1986;

Schulze, G., Erlebnisgesellschaft, Kultursoziologie der Gegenwart, Frankfurt 1992

3. Becks, H., Der Gottesdienst in der Erlebnisgesellschaft, Bonn 1996

 

Dr. Hartmut Becks studierte Geschichte und Ev. Theologie Marburg, Tübingen, Heidelberg, Wuppertal und promovierte in Bonn. Er íst seit 27 Jahren Pfarrer in Alpen am Niederrhein und nimmt einen Lehrauftrag in Homiletik und Kirchengeschichte in der Diakonenausbildung wahr.

 

 

4. Engagement und Indifferenz – Kirchenmitgliedschaft und soziale Praxis, Hannover 2016